Allgemeine Geschäftsbedingungen

Verkaufs- Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

1. Allgemeines
Nachstehende Geschäfts-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten als Vertragsbestandteil für alle Verkäufe. Abweichende Bedingungen oder mündliche Vereinbarungen gelten nur, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.

2. Preise, Angebote

Es werden die zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Listenpreise für das jeweilige Produkt zugrunde gelegt. Angebote unter Angabe besonderer Preise und Lieferbedingungen haben bis 3 Monate nach Erteilung Gültigkeit, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden. Alle Preise verstehen sich in EURO ab Werk, ausschließlich Verpackung zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

3. Auskunft, technische Änderungen
Alle mündlichen und schriftlichen Angaben über Eignung und Anwendungsmöglichkeiten erfolgen nach bestem Wissen. Sie stellen jedoch nur unsere Erfahrungswerte dar, die regelmäßig nicht als zugesichert gelten; sie begründen keine Ansprüche gegen uns. Der Besteller wird insbesondere nicht davon befreit, sich durch eigene Prüfung zu überzeugen, ob die angebotenen Ware sich für den vorgesehenen Verwendungsweck eignet. Änderungen und technische Verbesserungen unserer Artikel sind jederzeit ohne vorherige Verständigung des Bestellers möglich.

4. Aufträge

Aufträge können uns mündlich, fernmündlich, schriftlich, per Fax oder Mail erteilt werden. Da wir uns um kurzfristige Lieferung bemühen, sind Stornierungen oder Änderungen nur bis zum Beginn der Fertigungsarbeiten möglich. Ansonsten ist der Besteller zur Abnahme verpflichtet. Die Lieferung erfolgt auf Gefahr des Bestellers per Kurierdienst oder Spedition. Die Kosten für Frachten und Zustellung sind den Preislisten zu entnehmen, ggf. werden diese auf Anfrage im Voraus kalkuliert.

5. Lieferung
Wir bemühen uns um kurzfristige Lieferung. Vom Besteller vorgegebene bzw. von uns zugesagte Liefertermine sind grundsätzlich aber unverbindlich. Die Aufträge werden nach Eingangsdatum abgearbeitet, wobei die Lieferzeit je nach Auftragslage variieren kann. Bei Entgegennahme der Ware ist diese sofort auf Beschädigungen zu prüfen. Bitte bedenken Sie: Die Transportversicherung bei Speditionen, Paket- oder Kurierdiensten erlischt sofort nach Unterschrift des Empfängers.

6. Mängel und Messfehler

Etwaige Mängel müssen sofort nach Zugang der Ware, spätestens innerhalb einer Woche schriftlich angezeigt werden. Mängel, die durch den Käufer auch bei sorgfältiger Prüfung, welche dem Käufer zur Pflicht gemacht wird, innerhalb einer Woche nicht entdeckt werden können, müssen unverzüglich nach Entdeckung , spätestens innerhalb 3 Monaten nach Erhalt der Ware schriftlich angezeigt werden. Uns steht das Recht auf Mängelbeseitigung innerhalb angemessener Frist zu. Die Ware ist uns auf Verlangen unter Angabe der Rechnungsnummer/ Auftragsnummer auszuhändigen oder gut verpackt zur Vornahme aller notwendigen Arbeiten zu senden. Bei Weigerung des Käufers erlischt jeglicher Anspruch. Wir bessern dann die Mängel nach, liefern neue Ware im Tausch gegen die beanstandete oder erteilen eine Gutschrift in Höhe des jeweiligen Warenwertes.
Wird Ware ohne vorherige Absprache mit uns abgeändert, so erlischt jeglicher Haftungsanspruch.
Liegt dem Mangel ein Mess- oder Übermittlungsfehler des Käufers zugrunde, sind wir von der Haftung befreit. Abänderungen und Neuanfertigungen gehen dann zu Lasten des Käufers. Rücknahme zum Zweck der Abänderung bestimmten Waren erfolgen nur im Originalzustand und ordentlich verpackt.

7. Zahlungsbedingungen

Sofern auf der Rechnung kein anderes Zahlungsziel genannt ist, sind unsere Rechnungen innerhalb 30 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es auf den Eingang des Betrages zu unserer vorbehaltlosen Verfügung an. Zahlungen durch Wechsel sind ausgeschlossen. Wir sind unbeschadet sonstiger Ansprüche und ohne vorherige Mahnung berechtigt ab Fälligkeit Verzugszinsen in Höhe von 8 %-Punkten über dem Basiszinssatz zu verlangen, es sei denn höhere Zinsen sind vereinbart. Die Berechnung eines darüber hinausgehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Befindet sich der Besteller in Zahlungsverzug oder bestehen begründete Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit, sind wir befugt, alle Forderungen gegen ihn fällig zu stellen und / oder eine Sicherheitsleistung schon vor der Belieferung zu verlangen, noch ausstehende Lieferungen zurückzuhalten oder vom Vertrag zurückzutreten. Der Besteller kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder nur wegen solcher Ansprüche ein Zurückbehaltungsrecht ausüben, die auf dem selben Vertragsverhältnis beruhen. Ist der Besteller Kaufmann, so bedarf die Geltendmachung einer Leistungsverweigerung oder eines Zurückbehaltungsrechts unserer vorherigen schriftlichen Einwilligung. Wird im Zusammenhang mit der Zahlung des Kaufpreises eine wechselmäßige Haftung des Verkäufers begründet, so erlischt der Eigentumsvorbehalt sowie die zugrunde liegende Forderung aus Warenlieferung nicht vor Einlösung des Wechsels durch den Käufer als Bezogener.

8. Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an der Ware vor, bis sämtliche Forderungen gegen den Käufer aus der Geschäftsverbindung einschließlich der künftig entstehenden Forderungen auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen beglichen sind. Dies gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen, der Saldo gezogen und anerkannt ist. Der Besteller ist berechtigt, die Vorbehaltsware im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes zu veräußern, solange er den Vertragspflichten nachkommt. Jeden Eingriff Dritter in unsere Eigentumsrechte hat er uns unverzüglich mitzuteilen. Erfüllt der Besteller diese Vertragspflichten nicht, so sind wir befugt, die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen; der Besteller hat insoweit kein Recht zum Besitz. Wird die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware weiterveräußert oder in ein Grundstück eines Dritten derart eingebaut, dass die Ware zum wesentlichen Bestandteil des Grundstücks des Dritten wird, gehen die anstelle der Ware tretenden Forderungen des Käufers gegen seine Abnehmer oder Dritte in Höhe der dem Verkäufer zustehenden Forderung über, ohne dass es einer besonderen Abtretungserklärung bedarf. Wir sind berechtigt, die Abtretung dem Zahlungspflichtigen anzuzeigen. Ferner sind Unterlagen auszuhändigen bzw. Auskünfte zu erteilen, die zur Geltendmachung unserer Rechte gegen die Unterbesteller erforderlich sind. Unter Zahlungsverzug sind wir berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren in Besitz zu nehmen und zur Tilgung der Forderung zu verwerten.

9. Schadensersatz
Jegliche Schadensersatzansprüche des Bestellers, die, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, unmittelbar oder mittelbar in Zusammenhang mit der Bestellung, Lieferung und Verwendung unserer Ware entstehen können, bleiben grundsätzlich ausgeschlossen, sofern wir, unsere Gehilfen oder Beauftragten den Schaden nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt haben.

10. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist das Amtsgericht in 26789 Leer oder das örtlich oder sachlich zuständige, nächstgelegene Landgericht.

11. Schlussbestimmungen
Sollte sich für einzelne Bestimmung eine Rechtsunwirksamkeit ergeben, so tritt an deren Stelle die gesetzliche Regelung. Andere Vertragbestandteile bleiben davon unberührt.